Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes am 01.01.2005 fördert der Staat die private Altersvorsorge noch stärker als davor. Neben dem VR-Rentenpolster kann jetzt auch mit der BasisRente die eigene Altersvorsorge verbessert werden.
Die BasisRente ermöglicht es, die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, was die Steuerlast umso mehr senkt, je höher das Einkommen ist. Außerdem ist das Vermögen der BasisRente im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.