Rürup-Rente

R+V Basis Rente: Staatlich geförderte Rentenversicherung

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes am 01.01.2005 fördert der Staat die private Altersvorsorge noch stärker als davor. Neben dem VR-Rentenpolster kann jetzt auch mit der BasisRente die eigene Altersvorsorge verbessert werden.

Die BasisRente ermöglicht es, die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, was die Steuerlast umso mehr senkt, je höher das Einkommen ist. Außerdem ist das Vermögen der BasisRente im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.

Welche Kernleistungen bietet die R+V-BasisRente?

  • Staatlich geförderte private Altersvorsorge
  • Aufgeschobene private Rentenversicherung ausschließlich für die Altersvorsorge (deshalb nicht übertragbar, kapitalisierbar, vererbbar, beleihbar oder veräußerbar)
  • Steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug
  • Geschütztes Vermögen, das im Fall der Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht oder angerechnet werden muss
  • Garantierte monatliche Rente solange Sie leben - Rentenleistung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich
  • Überschussrente in Abhängigkeit von den erwirtschafteten Überschüssen
  • Gestaltung des Versicherungsschutz entsprechend dem individuellen Vorsorgebedarf
  • Auf Wunsch Einschluss einer Hinterbliebenenrente möglich
  • Als Zusatzschutz kann eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart werden

Welche Besonderheiten gibt es?

Die BasisRente wird, da sie staatlich gefördert wird, entsprechend der Steuersystematik der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und nachgelagert, d.h. erst im Rentenalter besteuert.

Keine "abstrakte Verweisung" in andere Berufe bei Berufsunfähigkeit, wenn ein Beruf ohne körperliche oder mit geringer körperlicher Tätigkeit ausgeübt wird. Neu hinzugekommen seit dem 1.1.2005 ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung auch für Personen mit einer höheren körperlichen oder manuellen Tätigkeit. Informationen, welche Berufsgruppen für Sie zutreffen, geben Ihnen gerne unsere Ansprechpartner.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist auf Ihre Vorsorgeziele abgestimmt. Um die Steuervorteile nutzen zu können, darf der Vertrag nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig werden.