Wir führen Einlagenkonten für Sie kostenlos und wickeln den inländischen Zahlungsverkehr ohne Berechnung von eigenen Gebühren für Sie ab.
Konditionen für kirchliche und caritative Einrichtungen
Kontoführung
Guthaben |
0,00 % p.a. |
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Eingeräumte Kontoüberziehung | 7,813 % p.a. |
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Geduldete Kontoüberziehung |
9,813 % p.a. |
Kostenlose Bargeldversorgung mit der girocard an allen genossenschaftlichen Geldautomaten. | ||
girocard - Ausgabe einer Debitkarte | pro Jahr | 5,00 EUR |
BKC-BusinessCard - Ausgabe einer Kreditkarte - MasterCard oder VISA | pro Jahr | 40,00 EUR |
BKC BusinessCard Gold - Ausgabe einer Kreditkarte - VISA | pro Jahr | 99,00 EUR |
Die Anlage von Tagesgeldern ist ab einem Mindestanlagebetrag von EUR 5.000,00 möglich.
Unsere aktuellen Tagesgeld-Konditionen teilen wir Ihnen gerne direkt und persönlich auf Anfrage mit.
Produktbeschreibung
Ab einer Summe von 20.000 Euro profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung, die für den jeweiligen Anlagezeitraum fest vereinbart wird. Wählen Sie die für Sie passende Laufzeit aus, jeder Fälligkeitstermin zwischen 1 bis 10 Jahren ist möglich. Die Zinsen werden Ihnen zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt bzw. Zinszahlungstermin ausgeschüttet.
Ihre Vorteile:
- Gute Planbarkeit Ihrer Liquiditiät
- Regelmäßige Zinsgutschriften
Unsere aktuellen KCE-Festgeld-Konditionen teilen wir Ihnen gerne direkt und persönlich auf Anfrage mit.
Produktbeschreibung
Die Mindestanlage beträgt EUR 5.000,00. Der Zinssatz ist freibleibend und kann mit einem Vorlauf von einem Monat den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst werden. Die Kündigungsfrist beträgt 40 bzw. 380 Tage; gekündigte Beträge werden zum Kündigungstag automatisch auf Ihr laufendes Konto umgebucht. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Zinszahlung ist einmal jährlich. Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Die genannten Konditionen gelten nicht für Finanzkunden.
Besonderheit bei der Kündigung für das BKC Kündigungsgeld 380 Tage:
Die Kündigung kann bei dem BKC Kündigungsgeld 380 Tage nur für das gesamte Kontoguthaben ausgesprochen werden. Nach der Kündigung wird der Anlagebetrag mit dem dann gültigen Zinssatz für unser 40 Tage-Kündigungsgeld verzinst.
Unsere aktuellen BKC Kündigungsgeld-Konditionen teilen wir Ihnen gerne direkt und persönlich auf Anfrage mit.
Depotgebühren
Pauschale Abrechnung (unabhängig vom Bestand) | |
pro Jahr 16,81 EUR zzgl. 19 % MwSt. (3,19 EUR) | 20,00 EUR |
Depots mit ausschließlichen Beständen in Fonds der BKC | kostenfrei |
Kommissionsgeschäfte in Wertpapieren
1) Telefonische oder persönliche Auftragserteilung |
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Variable Provision vom Kurswert: | |
Aktien / Optionsscheine / Zertifikate / Renten | |
bis 49.999,-- EUR | 0,65 % |
ab 50.000,-- EUR | 0,55 % |
ab 200.000,-- EUR | 0,45 % |
Mindestpreis pro Abrechnung | 35,00 EUR |
ggf. zuzüglich fremde Provisionen, Courtage und Transaktionsentgelte | |
Limitgebühr entfällt |
2) Internetbrokerage | |
Grundpreis pro Abrechnung: | |
Inland | 10,00 EUR |
Ausland | 20,00 EUR |
Zuzüglich einer variablen Provision vom Kurswert: | |
Aktien / Optionsscheine / Zertifikate / Renten | 0,20 % |
ggf. zuzüglich fremde Provisionen, Courtage und Transaktionsentgelte | |
Limitgebühr entfällt |
3) ETF-Sparplan | |
Grundpreis pro Abrechnung: | 0,40 % mindestens 1,60 EUR |
Eine breite Diversifizierung über viele Anlageklassen, langfristig wertorientierte Investments
und ein anspruchsvolles Nachhaltigkeitskonzept sind die Eckpfeiler unserer drei BKC-Fonds.
Unsere qualifizierten Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer beraten Sie über unsere BKC-Fonds hinaus zu dem breiten Spektrum der ethisch-nachhaltigen Anlagemöglichkeiten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Vermögensstruktur zu fairen Konditionen.
Für Investitionsfinanzierungen entwickeln wir passgenaue Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Einrichtungen aus Kirche und Caritas abgestimmt sind. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen für ein ausführliches Gespräch – auch gern bei Ihnen vor Ort – zur Verfügung. Die Konditionen nennen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Darüber hinaus beraten wir Sie zu den öffentlichen Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank).
Die vorgenannten Zinssätze verstehen sich freibleibend und können den Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt auch ohne besondere Mitteilung angepasst werden.