Konditionen für kirchliche und caritative Einrichtungen

Kontoführung

Wir führen Einlagenkonten für Sie kostenlos und wickeln den inländischen Zahlungsverkehr ohne Berechnung von eigenen Gebühren für Sie ab.

Kontokorrentkonto

Guthaben

 

0,00 % p.a.

 
Eingeräumte Kontoüberziehung

7,78 % p.a.

Geduldete Kontoüberziehung
9,78 % p.a.
Kostenlose Bargeldversorgung mit der girocard an allen genossenschaftlichen Geldautomaten.
girocard - Ausgabe einer Debitkarte pro Jahr 5,00 EUR
BKC-BusinessCard - Ausgabe einer Kreditkarte - MasterCard oder VISA pro Jahr 40,00 EUR
BKC BusinessCard Gold - Ausgabe einer Kreditkarte - VISA pro Jahr 99,00 EUR
Tagesgeld

Die Anlage von Tagesgeldern ist ab einem Mindestanlagebetrag von EUR 5.000,00 möglich.

BKC Stufenzins-Festgeld

Produktbeschreibung

Die BKC bietet Ihnen für Ihre freie Liquidität ein attraktives Anlagemodell an, mit dem Sie ohne Wertschwankungen eine gleichmäßige Fälligkeitsstruktur aufbauen können. Die Zinsen werden Ihnen jährlich ausgeschüttet, so dass Sie die Beträge sehr gut für Ihre Projekte nutzen und damit planen können. Die einzelnen Festgelder werden je nach Anlageentscheidung von Ihnen nach Fälligkeit zum dann gültigen BKC-Zins wieder angelegt. So bleiben Sie handlungsfähig und erzielen marktgerechte Renditen ohne zusätzliche Kosten.

  • Laufzeit vier Jahre, Anlagesumme mind. 100.000 EUR
  • Aufteilung in Einzelbeträge von jeweils mind. 25.000 EUR (Laufzeit von einem bis vier Jahren)
  • Zinssätze freibleibend
BKC Kündigungsgeld

Produktbeschreibung

Die Mindestanlage beträgt EUR 5.000,00. Der Zinssatz ist freibleibend und kann mit einem Vorlauf von einem Monat den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst werden. Die Kündigungsfrist beträgt 40 bzw. 380 Tage; gekündigte Beträge werden zum Kündigungstag automatisch auf Ihr laufendes Konto umgebucht. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Zinszahlung ist einmal jährlich. Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Die genannten Konditionen gelten nicht für Finanzkunden.

Besonderheit bei der Kündigung für das BKC Kündigungsgeld 380 Tage:
Die Kündigung kann bei dem BKC Kündigungsgeld 380 Tage nur für das gesamte Kontoguthaben ausgesprochen werden. Nach der Kündigung wird der Anlagebetrag mit dem dann gültigen Zinssatz für unser 40 Tage-Kündigungsgeld verzinst.

Wertpapiere & Depot

Depotgebühren

Pauschale Abrechnung (unabhängig vom Bestand)  
pro Jahr 16,81 EUR zzgl. 19 % MwSt. (3,19 EUR) 20,00 EUR
Depots mit ausschließlichen Beständen in Fonds der BKC kostenfrei

Kommissionsgeschäfte in Wertpapieren

1) Telefonische oder persönliche Auftragserteilung
Variable Provision vom Kurswert:
Aktien / Optionsscheine / Zertifikate / Renten
   bis 49.999,-- EUR 0,65 %
   ab 50.000,-- EUR 0,55 %
   ab 200.000,-- EUR 0,45 %
 
Mindestpreis pro Abrechnung 35,00 EUR
   
ggf. zuzüglich fremde Provisionen, Courtage und Transaktionsentgelte
Limitgebühr entfällt
2) Internetbrokerage
Grundpreis pro Abrechnung:
Inland 10,00 EUR
Ausland 20,00 EUR
 
Zuzüglich einer variablen Provision vom Kurswert:
Aktien / Optionsscheine / Zertifikate / Renten 0,20 %
 
ggf. zuzüglich fremde Provisionen, Courtage und Transaktionsentgelte
Limitgebühr entfällt
3) ETF-Sparplan
Grundpreis pro Abrechnung: 0,40 % mindestens 1,60 EUR
BKC-Fonds

Eine breite Diversifizierung über viele Anlageklassen, langfristig wertorientierte Investments
und ein anspruchsvolles Nachhaltigkeitskonzept sind die Eckpfeiler unserer drei BKC-Fonds.

Unsere qualifizierten Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer beraten Sie über unsere BKC-Fonds hinaus zu dem breiten Spektrum der ethisch-nachhaltigen Anlagemöglichkeiten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Vermögensstruktur zu fairen Konditionen.

Finanzierungen

Für Investitionsfinanzierungen entwickeln wir passgenaue Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Einrichtungen aus Kirche und Caritas abgestimmt sind. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen für ein ausführliches Gespräch – auch gern bei Ihnen vor Ort – zur Verfügung. Die Konditionen nennen wir Ihnen gern auf Anfrage.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu den öffentlichen Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank).

Die vorgenannten Zinssätze verstehen sich freibleibend und können den Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt auch ohne besondere Mitteilung angepasst werden.