Was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kreditkarte beachten sollten

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Bankberater bzw. Ihre Bankberaterin oder wenden Sie sich an den einheitlichen Sperr-Notruf 116 116 und sperren Sie Ihre Kreditkarte unter Angabe Ihrer IBAN. Melden Sie den Diebstahl zusätzlich der Polizei. Es gelten die grundsätzlichen Sicherheitstipps: Bewahren Sie Ihre Kreditkarte sorgfältig auf, überlassen Sie sie niemals Dritten, lernen Sie die Geheimzahl (PIN) auswendig und notieren Sie diese nirgends.


Neuerungen bei den Kreditkarten - Verpflichtendes Authentifizierungssystem ab dem 14. September 2019

Für europäische Online-Händler sind sichere Bezahlverfahren ab dem 14. September 2019 verpflichtend. Immer mehr Händler werden daher ab diesem Zeitpunkt Zahlungen mit Karte nur noch dann akzeptieren, wenn die Karteninhaber/-innen für Mastercard® Identity Check™ bzw. Verified by Visa freigeschaltet sind.

Damit Sie auch zukünftig Online-Zahlungen über das Internet vornehmen können, registrieren Sie bitte Ihre Karte - falls noch nicht erledigt - für das jeweilige Verfahren.


* Erläuterungen zum bonusfähigen Reisepreis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bestimmungen für den Reisebonus auf www.vr-meinereise.de.

** Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie automatisch mit Ihrer Karte oder auf Wunsch vorab von uns erhalten.

*** Erläuterungen zum bonusfähigen Reisepreis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bestimmungen für den Reisebonus auf www.vr-meinereise.de.