Die evangelische und katholische Kirche haben sich erstmals 1997 der Nachhaltigkeitsthematik in ihrem gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ angenommen.
In dem Kapitel über die grundlegenden ethischen Perspektiven wird Nachhaltigkeit als ein zentraler Grundwert aufgeführt. Die Zielperspektive Nachhaltigkeit schließt aus kirchlicher Sicht besonders die Verantwortung für die ganzheitliche Bewahrung und Gestaltung der Schöpfung ein.
Ziel muss es aus kirchlicher Sicht sein, mehr als bisher das Bewusstsein für eine Vernetzung ökonomischer, sozialer und ökologischer Problemkreise zu wecken. Das Nachhaltigkeitsprinzip wird von den Kirchen heute als Ausdruck christlicher Verantwortung für weltweite, gegenwärtige wie zukünftige Generationen umfassende Gerechtigkeit gedeutet und in den verschiedensten Bereichen umgesetzt.
Bewahrung der Schöpfung
Mit Hilfe des Nachhaltigkeitsgedankens gelingt es, die theologische Schöpfungskategorie auf Zukunft hin zu schärfen. Dem Schöpfungsauftrag aus dem Buch Genesis zufolge hat der Mensch die Erde zu bebauen und zu behüten (Gen 2,15). Es geht demnach also nicht nur um die Bewahrung, sprich Konservierung, eines vorgefundenen Schöpfungszustands, sondern genauso und wesentlich um die Kultivierung der Schöpfung. Das heißt, die aktive Gestaltung der Erde liegt in der Hand des Menschen. Er ist von Gott als Verwalter der Erde eingesetzt und soll für deren Entwicklung und Erhalt sorgen, ohne dabei die menschliche wie nicht menschliche Schöpfung in ihrer Gesamtheit aus dem Blick zu verlieren. Eindrücklich entfaltet wird dieser Gedanke von Papst Franziskus, der sich in seiner 2015 erschienenen Enzyklika „Laudato si‘“ intensiv mit der Umweltfrage im globalen Kontext auseinandersetzt.
Für eine menschengerechte Welt
Papst Franziskus stellt sich in seiner neuesten Sozialenzyklika „Fratelli tutti“ der Frage, wie die Würde eines jeden Menschen in einer globalisierten Welt zur Entfaltung kommen kann. Grundvoraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Menschenrechte. Sie sichern die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Dabei kommen Frauen weltweit die gleiche Würde und die gleichen Rechte zu. Insgesamt ist jeglichen Formen von Diskriminierung entgegenzuwirken. Für eine Architektur des Friedens sind ein demokratischer Interessenausgleich und stabile Institutionen erforderlich. Insbesondere die Rechte indigener Völker dürfen nicht beschnitten werden. Erneut spricht sich der Papst ausdrücklich gegen die Todesstrafe aus. Die Enzyklika greift damit wesentliche soziale und Governance-Kriterien auf, die die Bank für Kirche und Caritas in ihrem ethisch-nachhaltigen Kriterienfilter umsetzt.
Eine verantwortungsvollere Finanzwirtschaft als kirchlicher Auftrag
In der Enzyklika „Caritas in Veritate“ geht Papst Benedikt XVI. 2009 konkret auf das Finanzwesen ein. Die Umformung der gesamten Finanzwelt anhand klarer ethischer Werte sei notwendig. Der Mensch als Abbild Gottes (Gen 1,27) müsse dabei im Mittelpunkt stehen, damit die Bezeichnung „ethisch“ nicht zu einem bloßen Etikett werde. Letztlich sei es notwendig, dass nicht nur spezielle ethische Anlageformen geschaffen würden, sondern das gesamte Finanzsystem reformiert würde (CiV 45).
Ethisch-nachhaltig Investieren
Was kirchliches Investment in katholischen Einrichtungen ausmacht und wie es funktioniert, hat die deutsche Bischofskonferenz zusammen mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken 2015 in der Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig investieren“ dargelegt, deren zweite, aktualisierte Auflage 2021 erschienen ist. In dem Text werden neben theologischen Hintergründen die Ziele und Bausteine ethisch-nachhaltiger Geldanlagen in der Kirche erläutert. Für uns als katholische Kirchenbank bilden die Anlagekriterien der Orientierungshilfe die Grundlage für unseren BKC-Nachhaltigkeitsfilter.
In ihrer Arbeitshilfe „Schöpfungsverantwortung als kirchlicher Auftrag“ fordert die Deutsche Bischofskonferenz 2018 erneut, „dass auch die kirchlichen Finanzanlagen nach ethisch-nachhaltigen Kriterien investiert werden. Angesichts des Klimawandels ist eine Dekarbonisierung der Wirtschaft anzustreben.“ Sie bekräftigt diese Haltung in ihrem Papier „Zehn Thesen zum Klimaschutz“. Dort heißt es zu einer Konsequenz aus dem Klimawandel: „Kirchliche Institutionen ziehen Investitionen aus fossilen Energien ab (Divestment)“.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) geht 2021 in ihrem Sachverständigentext „Wie sozial-ökologische Transformation gelingen kann“ davon aus, dass sich die 17 Sustainable Development Goals (SGDs) und die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens nur erreichen lassen, wenn Energie-, Konsum- und Mobilitäts- sowie Agrarwende Hand in Hand gehen. Dabei muss für die katholische Soziallehre gutes Leben für alle Menschen weltweit innerhalb der planetaren Grenzen möglich sein. Bei der Transformation hin zu einer für alle gerechteren sozial-ökologischen Marktwirtschaft spielen Finanzen eine wesentliche Rolle (Seite 74 f.). Gerade die Einrichtungen in Kirche und Caritas können mit ihren Investments mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie auch bei ihren Anlagestrategien Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Schöpfung übernehmen.