Neben unseren christlich legitimierten Ausschlusskriterien wenden wir bei unseren Investments in Unternehmen zusätzlich Positiv- und Negativkriterien an.
Mit diesem Ansatz werden diejenigen Unternehmen herausgefiltert, die im sozialen, ökologischen und Governance-Bereich vergleichsweise nachhaltiger als Wettbewerber aufgestellt sind. Gewisse Positiv- und Negativkriterien ergänzen das Nachhaltigkeitsbild von Unternehmen.
Wir kombinieren bei der Anwendung von Positiv- und Negativkriterien die zwei Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste Unternehmen des gesamten Anlageuniversums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) auf innovative Weise miteinander. Ganz konkret kommen dadurch Unternehmen nicht für eine Investition in Frage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu den schlechtesten des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig innerhalb ihrer Branche zu den schlechtesten zählen. Damit werden die Unternehmen ausgeschlossen, die das höchste ESG-Risiko (Environment, Social, Governance) im Anlageuniversum und zugleich das höchste ESG-Risiko in ihrer Subindustrie haben.
Durch dieses Vorgehen können Unternehmen herausgefiltert werden, die zwar momentan nicht gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen, aber ein sehr hohes Nachhaltigkeitsrisiko oder eine negative Nachhaltigkeitswirkung aufweisen. Dies ermöglicht es uns, bereits im Vorfeld eines Umwelt- oder Menschenrechtsverstoßes oder sonstigen kontroversen Verhaltens des Unternehmens aktiv zu werden. Gleichzeitig treten solche Unternehmen in unserem Anlageuniversum in den Anlagefokus, die ein geringeres ESG-Risiko aufweisen und sich im Vergleich beispielsweise im sozialen Bereich durch einen fairen Umgang mit ihren verschiedenen Stakeholdern auszeichnen, anerkannte Sozial- und Arbeitsstandards auch in der Zulieferkette umsetzen und Aus-, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten gewährleisten oder im Umweltbereich ein effektives Umweltmanagementsystem und Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung umsetzen sowie im Governancebereich eine zielgerichtete Korruptions- und Geldwäscheprävention vorweisen.
Aus diesen und weiteren Positiv- und Negativkriterien ergibt sich im Sinne eines Bonus-Malus-Verfahrens ein Nachhaltigkeitsranking, das darlegt, wie hoch das ESG-Risiko eines Unternehmens im Vergleich zu anderen Unternehmen ist.
Durch die zusätzliche Integration von Positiv- und Negativkriterien in unserem ethisch-nachhaltigen Anlageprozess ist es uns möglich, die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten schlechtesten Unternehmen ihrer Branche und des gesamten Anlageuniversums herauszufiltern. Neben der dadurch erzielten Nachhaltigkeitswirkung erreichen wir auch eine Risikominimierung, die zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Potenzial unserer Anlagen führen kann.