Hinweis: Die hier aufgezählten Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten geben lediglich einen Überblick über die wichtigsten Ausschlüsse unseres ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters. Die detaillierte Liste unserer Ausschlusskriterien finden Sie innerhalb unserer Pflichtinformationen im Dokument „Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß OffVO“. Bitte beachten Sie, dass die Kriterien zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts = PAI) hier nicht einzeln aufgeführt werden. Diese finden Sie ebenfalls in dem angegebenen Dokument.
Ausschlusskriterien
Damit Sie sich selbst von der Qualität unseres Filters überzeugen können, legen wir hier die einzelnen Kriterien offen.
Die Liste unserer ethisch-nachhaltigen Ausschlusskriterien gibt an, welche einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte direkt zum Ausscheiden eines Emittenten aus dem Anlageuniversum führen. Dabei geht es uns nicht darum, eine Fülle an Kriterien aufzuführen, sondern diejenigen Problemfelder der christlichen Sozialverkündigung zu benennen, die eine zukunftsgerechte Entwicklung verhindern.
Wir trennen nach Kriterien für Unternehmen und Staaten, da beide in verschiedener Art Verantwortung für die Zukunft unserer Schöpfung und Gesellschaft tragen. Wenn ein Unternehmen oder Staat gegen eines oder mehrere der nachfolgenden Kriterien verstößt, ist für uns als Bank für Kirche und Caritas eine Investition ausgeschlossen.
Unser ethisch-nachhaltiger Kritienfilter kommt auch bei unserer Kreditvergabe zur Anwendung, wie es die „Ethisch-nachhaltige Kreditstrategie der BKC" festhält.
- Agrarrohstoffderivate
- Hochfrequenzhandel
Warum prozentuale Grenzen?
Moralische Urteile über Unternehmen werden in der modernen Wirtschaft immer schwieriger. Gerade angesichts der engen Verstrickungen der Unternehmen auf den Kapitalmärkten und bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten ergibt sich oft ein sehr heterogenes Bild, das sich nicht einfach mit den Kategorien „schwarz“ oder „weiß“ beschreiben lässt. Speziell Großkonzerne haben ganz unterschiedliche Geschäftssparten, deren Nachhaltigkeit nur in verschiedenen Graustufen bewertet werden kann. Aus diesem Grund nutzen wir in einigen Ausschlusskriterien-Bereichen den Schwellenwert von wenigen Prozent des Unternehmensumsatzes. Dies machen wir dort, wo ein belegbarer Null-Prozentumsatz aufgrund der Datenlage nicht gesichert erhoben werden kann oder ein Transformationsprozess des Unternehmens zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt werden soll. Wir wollen Unternehmen nicht für ihre gesamte Geschäftstätigkeit abstrafen, wenn sie nur in äußerst geringem Maße Geschäftsfeldern nachgehen, die wir unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethisch ablehnen. Die Nachhaltigkeitswirkung dieses Schwellenwertes ist innerhalb unseres Abwägungsprozesses vertretbar, da Unternehmen mit einem so geringen Unternehmensumsatz in einem kontroversen Geschäftsfeld, aus globaler Perspektive ausschließlich marginal zum Erhalt dieser Geschäftssparte beitragen. Darüber hinaus üben wir dann bei den betreffenden Unternehmen unsere Einflussmöglichkeiten als Nachhaltigkeitsinvestor aus, indem wir versuchen, die Unternehmen im Rahmen unserer Engagement-Aktivitäten dahingehend zu motivieren, ihr als ethisch-kontrovers betrachtetes Geschäftsfeld umzustellen.
Ein Beispiel verdeutlicht unsere Argumentation: Momentan haben wir bei unserem Ausschlusskriterium „Produktion von Rüstungsgütern“ eine Toleranzgrenze von 5 Prozent des Unternehmensumsatzes. Eine Absenkung dieses Schwellenwertes auf null Prozent würde zum Beispiel auch Firmen wie Siemens (Umsatzanteil aus Rüstungsgüterproduktion 0,1 Prozent per 06/2020) ausschließen. Vereinfacht gesagt würde eine Null-Prozentgrenze die meisten technologisch orientierten Industrieunternehmen betreffen und damit faktisch weite Teile des aktuell möglichen Anlageuniversums ausschließen. Diese Umsetzung ginge deutlich zu Lasten der Diversifikationsmöglichkeiten und damit der Risikostreuung in den Anlageportfolien, ohne dass damit eine spürbare Reduktion des tatsächlichen Rüstungsgüteranteils einherginge.