Steuervorteile nutzen

optimale Strukturierung des Vermögens

Dauerhafte Bewahrung des Stiftungskapitals

Die Erfüllung des Stiftungszwecks kann nur durch kontinuierliche Einkünfte gewährleistet werden. Für die beständige Sicherung der Einkünfte auf hohem Niveau ist eine optimale Strukturierung des Vermögens vonnöten, wofür wir als Bank für Kirche und Caritas mit der gewohnt hohen Servicequalität Ihr Partner sind. Neben der optimalen Strukturierung des Vermögens haben Stiftungen die Möglichkeit, Zustiftungen und Spenden als weitere Geldmittel einzuwerben. Gerade Zustiftungen sind von großer Bedeutung, da mit ihnen das Stiftungsvermögen als solches erhöht wird und der Erfüllung des Stiftungszwecks somit mehr Gelder dauerhaft zur Verfügung stehen.

Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen in den letzten Jahren deutlich verbessert. Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ hat es 2007 zwei wichtige Neuerungen für Stiftungen gegeben:

  • Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug sind zum einen einheitlich auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers erhöht worden.
  • Zuwendungen können in den Vermögensgrundstock einer Stiftung bis zu einem Betrag von einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren steuerlich zum Abzug gebracht werden. Eheleute können den doppelten Betrag steuerlich geltend machen.

Der Staat hat damit deutlich das Signal gesetzt, dass er die Stiftungsbereitschaft und Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger verstärkt fördern will.

Für weiterführende Fragen stehen Ihnen unsere Stiftungsexperten gern zur Verfügung.