Stiftungen dienen der dauerhaften Verwirklichung des vom Stifter im Vorfeld genau festgelegten Zwecks. Die gestiftete Vermögensmasse darf in ihrer Substanz nicht angetastet werden. Lediglich mit den Erträgen aus dem Vermögensgrundstock wird der Stiftungszweck zeitnah finanziert. Gleichwie die Erträge werden auch Spenden, die die Stiftung erhält, für die Erfüllung des Stiftungszwecks verbraucht. Auch wenn vom Gesetzgeber kein Mindestkapital für eine Stiftung vorgesehen ist, sollte sich das Anfangskapital für eine Stiftung auf mindestens 50.000,-- Euro belaufen. Um eine erfolgversprechende Stiftungsarbeit aufnehmen zu können, sollte das Grundstockvermögen selbstständiger Stiftung über kurz oder lang eine Viertel Million Euro erzielen. Anderenfalls empfiehlt es sich, eine unselbstständige Stiftung ins Leben zu rufen, die treuhänderisch ihre Erträge bestimmten Zwecken zukommen lässt.
Der Grundsatz der Vermögenserhaltung, der allen Stiftungen zu Grunde liegt, besagt, dass das Stiftungsvermögen weder verschenkt, noch verbraucht, noch in seinem Wert veräußert oder in anderer Weise verringert werden darf. Für die Bewirtschaftung des Vermögens bedeutet dies zum einen möglichst viel an Erträgen zu generieren, um eine erfolgreiche Stiftungsarbeit gewährleisten zu können. Zum anderen gilt es der Schere des Wertverfalls durch die Inflation zu entgehen. Hierfür ist eine umfassende Betreuung nötig, die Ihnen die Bank für Kirche und Caritas mit ihrem ganzheitlichen Beratungsansatz zur Seite stellt. Unsere jahrelange Erfahrung bei der Vermögensverwaltung von Stiftungen kommt Ihnen hier zugute. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen für die Verwirklichung Ihres Stiftungszwecks das passgenaue Vermögenskonzept.