BKC-Gehaltsservice

Umfangreiches Dienstleistungsangebot und persönliche Betreuung

Seit vielen Jahren bieten wir unseren kirchlich-caritativen Einrichtungen einen zuverlässigen und umfangreichen Service bei der Abwicklung ihrer Lohn- und Gehaltszahlungen. Auch mit der Umstellung auf SEPA, den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr, können Sie auf unsere Kompetenz und die gewohnte Servicequalität setzen.

Mit der Einführung von SEPA ist unsere bisherige valutarische Verarbeitung Ihrer Aufträge nicht mehr möglich. Damit die termingerechte Gehaltsgutschrift auf den Konten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets gewährleistet ist, haben wir für die reibungslose Abwicklung eine Terminübersicht (.pdf) mit Fälligkeitsdaten erstellt, die Sie als Download jederzeit abrufen können.  

Im Gegensatz zur Praxis vieler Mitbewerber, die die Auftragserteilung für die Gehaltsverarbeitung nur noch elektronisch anbieten, unterstützt die Bank für Kirche und Caritas ihre Kunden persönlich mit einem umfangreichen Dienstleistungsangebot.

Unsere Serviceleistungen für Sie:

  • Freigabe Ihrer Gehaltsüberweisungen per Fax:
    Ihren "Auftrag zur Verarbeitung der Gehaltszahlungen" nehmen wir gern per Fax entgegen, damit eine schnelle und reibungslose Abwicklung gewährleitstet ist.
  • Transfer der Zahlungsverkehrsdatei direkt von Ihrem Service-Rechenzentrum zu unserem Bankrechenzentrum:
    Für die Übermittlung der Gehaltsdatei ist keine zusätzliche Postlaufzeit zu berücksichtigen, da wir die Datei am gleichen Tag erhalten wie die Auswertungen bei Ihnen eingehen. Im Übrigen gehen die Rechenzentren vermehrt zur Datenfernübertragung über, wodurch auch Dateien aus Korrekturläufen binnen kürzester Zeit übermittelt werden können.
  • Kostenlose Überwachung und Kontrolle durch uns:
    Als registrierter Nutzer unserer BKC-Gehaltsverarbeitung werden Sie von uns umgehend informiert, wenn beispielsweise Ihre Gehaltsdateien noch nicht oder nicht rechtzeitig zum gewünschten Verarbeitungstermin eintreffen oder die notwendigen Freigaben bei uns nicht vorliegen. So wird gewährleistet, dass Ihre Mitarbeiter die Gehaltsgutschriften stets rechtzeitig und damit tarifgerecht erhalten.
Gehaltskalender 2024
Sozialversicherungsbeiträge
Empfohlenes Ausführungsdatum
Donnerstag 25.01.
Freitag 23.02.
Freitag 22.03.
Mittwoch 24.04.
Freitag 24.05.
Montag 24.06.
Donnerstag 25.07.
Montag 26.08.
Dienstag 24.09.
Freitag 25.10.
Montag 25.11.
Donnerstag 19.12.
Vergütung / Gehälter
Empfohlenes Ausführungsdatum
Dienstag 30.01.
Mittwoch 28.02.
Mittwoch 27.03.
Montag 29.04.
Mittwoch 29.05.
Donnerstag 27.06.
Dienstag 30.07.
Donnerstag 29.08.
Freitag 27.09.
Mittwoch 30.10.
Donnerstag 28.11.
Freitag 27.12.

Für die termingerechte Ausführung Ihrer Aufträge müssen uns die Freigaben jeweils spätestens 1 Bankarbeitstag vor Ausführungstermin zugegangen sein!

E-Mail für die Freigabe Ihrer Aufträge: zvd@bkc-paderborn.de
Telefax für die Freigabe Ihrer Aufträge: 05251 121-2599
Wichtige Hinweise zur Terminübersicht
  • Wir empfehlen zur Verarbeitung Ihrer Aufträge den vorletzten Bankarbeitstag vor Monatsultimo als Ausführungs- und Standardverarbeitungstermin, damit eine termingerechte Gutschrift auf den Konten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet ist.
  • Wenn Sie ein abweichendes Ausführungs- / Fälligkeitsdatum wünschen, ist dieser Termin deutlich auf den Dateifreigaben zu kennzeichnen. Wird bei der Freigabe kein Ausführungsdatum von Ihnen angegeben, werden wir die Aufträge, welche uns von Ihrem Servicerechenzentrum zur Abwicklung eingestellt werden, entsprechend unserer Empfehlung verarbeiten!
  • Zur Freigabe Ihrer Zahlungsaufträge nutzen Sie bitte die bekannten Vorblätter und SEPA-Dateibegleitzettel. Im Rahmen einer für beide Seiten rationellen Abwicklung sollten Sie uns neben dem Auftrag zur Ausführung der Sozialabgaben, gleichzeitig Ihre Freigabe für die Gehaltsverarbeitung hereingeben. Wir terminieren diese entsprechend Ihrer Vorgaben.