Noch Fragen ?

Warum ist die Fusion der beiden Banken zu einem Institut sinnvoll?

Die Fusion vereint zwei gesunde und starke Genossenschaftsbanken, die seit jeher von christlichen Werten und solidarischem Handeln geprägt sind. Unser Ziel ist es, innovative Leistungen höchster Qualität für unsere Kundinnen und Kunden anzubieten. Diesen Anspruch können wir im Schulterschluss noch besser leisten.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit, die beide Banken bereits jetzt auszeichnet, weiterhin deutlich auszubauen und somit zu gewährleisten, dass wir den Förderauftrag für unsere Mitglieder sowie unsere Kundinnen und Kunden als ein führendes, nachhaltig orientiertes christliches Finanzinstitut auch in Zukunft erfüllen. Gemeinsam möchten wir zeigen, dass Geld und Gewissen im Einklang stehen können.

Wie heißt die zukünftige Bank?

Der Name der fusionierten Bank lautet Pax-Bank für Kirche und Caritas eG. Die juristisch aufnehmende Bank ist die bisherige Bank für Kirche und Caritas eG. Die technisch aufnehmende Bank ist die bisherige Pax-Bank eG. Die juristische Fusion erfolgt im Juni 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025. Die technische Fusion erfolgt am 14./15. Juni 2025.

Wo wird die neue Bank ihren Sitz haben?

Der juristische Sitz der fusionierten Bank wird in Paderborn sein mit gleichberechtigten Verwaltungsstandorten in Köln und Paderborn. Der Vorstand wird seinen Sitz in Köln und Paderborn haben.

Bleiben die bisherigen Filialen erhalten?

Ja. Alle bisherigen Filialen und Standorte bleiben erhalten. Neben den Filialen in Paderborn und Köln bestehen weitere Standorte in Aachen, Berlin, Erfurt, Essen, Heilbad Heiligenstadt, Mainz, Rom und Trier.

Wie setzt sich die Leitung der neuen Bank zusammen?

Der Vorstand der fusionierten Bank besteht aus vier Mitgliedern: Jürgen Reineke (Co-Vorstandssprecher), Dr. Klaus Schraudner (Co-Vorstandssprecher), Dr. Sebastian Reichardt und Dr. Manuel Sonntag.

Wie setzt sich der Aufsichtsrat der neuen Bank zusammen?

Der Aufsichtsrat der Pax-Bank für Kirche und Caritas eG wird sich zunächst aus den bisherigen Mitgliedern der beiden fusionierten Institute zusammensetzen und aus 16 Mitgliedern bestehen. Es ist beabsichtigt, den Aufsichtsrat in absehbarer Zeit zu verkleinern.

Wie groß ist die neue Bank?

Die Bilanzsumme liegt bei rund 8,5 Milliarden Euro. Das Kundenvolumen beträgt rund 18 Mrd. Euro.

Was bedeutet die Fusion für die Mitarbeitenden?

Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht beabsichtigt. Ganz im Gegenteil. Durch den Fachkräftemangel und die demographische Entwicklung brauchen wir alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bieten sichere und moderne Arbeitsplätze und bessere Entwicklungsmöglichkeiten durch zum Teil neue und attraktive Aufgabenprofile. Durch eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und vielfältige Möglichkeiten, die Bank mitzugestalten, stärken wir unsere Mitarbeiterbindung.

Kommt es während des Fusionswochenendes am 14./15. Juni zu Einschränkungen?

Da die technische Zusammenführung der beiden Banksysteme sehr komplex ist, lassen sich Einschränkungen leider nicht ganz vermeiden. Unsere Bank bleibt am Freitag, 13. Juni 2025, geschlossen. Auch das Online-Banking sowie unsere SB-Geräte (Geldautomaten, Einzahlungsautomaten, Kontoauszugsdrucker und Überweisungsterminals) stehen von Freitag, 13. Juni, bis Sonntag, 15. Juni 2025, nur eingeschränkt zur Verfügung. Gleiches gilt für die Nutzung von Geldautomaten anderer Banken und Kartenzahlungen. Bitte versorgen Sie sich im Vorfeld mit ausreichend Bargeld, falls Sie an diesem Wochenende größere Ausgaben planen. Detaillierte Hinweise finden Sie rechtzeitig auf unserer Homepage.

Ändern sich meine Ansprechpartner:innen, also insbesondere meine Kundenbetreuerin bzw. mein Kundenbetreuer?

Unser Ziel ist es, dass bewährte Teams und Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner bestehen bleiben. Trotzdem lässt sich nicht immer vermeiden, dass sich diese perspektivisch ändern. Sollte dies der Fall sein, so werden wir die betroffenen Kundinnen und Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.

Ändert sich die Bankleitzahl bzw. der BIC/SWIFT-Code?

Ja. Ab dem Fusionswochenende gelten eine gemeinsame Bankleitzahl sowie ein einheitlicher BIC/SWIFT-Code. Die neue Bankleitzahl lautet 370 601 93, der BIC/SWIFT-Code lautet GENO DED1 PAX.

Ändert sich meine IBAN/Kontonummer?

Ja. Mit der Fusion ändern sich für alle Kundinnen und Kunden der bisherigen Bank für Kirche und Caritas eG die Kunden- und Kontonummern sowie die IBAN. Ihre neue IBAN sowie weitere Informationen zur Umstellung bei Zahlungspartnern (z. B. für Gutschriften und Lastschriften) erhalten sie in der Woche vor der Fusion. Die neue IBAN ist ab dem 16. Juni 2025 gültig. Buchungen unter Ihrer bisherigen IBAN werden wir für eine Übergangszeit weiterleiten, so dass der Zahlungsverkehr auch nach dem 16. Juni 2025 sichergestellt ist.

Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Großabbucher, bei denen keine IBAN-Änderung erforderlich ist: Liste Großabbucher

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten zusammengeführt.

Erhalte ich eine neue girocard (Debitkarte)?

Ja. Aufgrund der neuen IBAN und des neuen BIC erhalten alle Kundinnen und Kunden der bisherigen Bank für Kirche und Caritas eG eine neue girocard. Diese senden wir Ihnen voraussichtlich Ende Juli kostenfrei zu. Ihre PIN (Geheimzahl) bleibt dabei unverändert. Bitte verwenden Sie Ihre neue girocard unmittelbar nach Erhalt. Ihre bisherige Karte können Sie bis dahin weiterhin wie gewohnt nutzen. 

Was passiert mit meiner Kreditkarte?

Wenn Sie eine Kreditkarte unseres Hauses besitzen, bleibt diese weiterhin gültig und kann bis zum Laufzeitende wie gewohnt eingesetzt werden. Ein Austausch ist nicht erforderlich.

Wo und wie logge ich mich in Zukunft für das Online-Banking ein?

Nach dem Fusionswochenende erreichen Sie Ihr Online-Banking über die neue Webseite der Pax-Bank für Kirche und Caritas unter www.pax-bkc.de. Ihre bisherigen Zugangsdaten (VR-NetKey, Alias, PIN) bleiben unverändert gültig. Bitte aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre gespeicherten Favoriten oder Lesezeichen in Ihrem Browser.

Alle Daten wie Kontoumsätze, Vorlagen, Kontoauszüge oder Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden übernommen. Auch Terminüberweisungen, die Sie vor der Fusion angelegt haben, werden wie geplant ausgeführt. Falls Sie Konten anderer Banken eingebunden haben, ist nach der ersten Anmeldung eine Aktualisierung/Legitimation dieser Bankverbindungen erforderlich.

Ändert sich mein Zugang zur VR-BankingApp?

In den meisten Fällen können Sie die App wie gewohnt weiternutzen. Möglicherweise ist nach dem 15.06.2025 bei der ersten Anmeldung eine erneute Eingabe Ihres Alias bzw. VR-Netkeys und Ihrer PIN erforderlich, bevor Sie wieder die Fingerabdrucks- oder Gesichtserkennung nutzen können. In Einzelfällen kann eine Neueinrichtung der VR-BankingApp notwendig sein. Dazu legen Sie nach der Neuinstallation einfach eine neue Bankverbindung mit der neuen BLZ 370 601 93 an.

Kann ich die VR SecureGo plus App wie gewohnt nutzen ?

Ja. Sie können die VR SecureGo plus App wie bisher zur Freigabe Ihrer Aufträge nutzen.

Kann ich mein bisheriges Verfahren zur TAN-Erstellung weiter nutzen?

Ja, das ist weiterhin möglich. Falls Sie jedoch das Sm@rt-TAN optic-Verfahren nutzen und Ihre bisherige Girokarte nur noch bis Ende 2025 oder Ende 2026 gültig ist, benötigen Sie einen neuen Photo-TAN-Generator. Bitte bestellen Sie diesen rechtzeitig. 

Was passiert mit meiner Zahlungsverkehrssoftware?

Für unsere Lizenznehmer  des Zahlungsverkehrsprogramms Profi cash steht ein Fusionsassistent zur Umstellung der IBAN zur Verfügung. Dieser ist beim Start nach dem Fusionsdatum durch einen IT-Administratoren zu starten. Eine Anleitung dazu finden Sie rechtzeitig auf unserer Homepage. 

Bei anderen Programmen ist eine manuelle Umstellung erforderlich. Weitere Hilfe erhalten Sie direkt vom jeweiligen Softwareanbieter.

Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?

Ja. Als Kundin bzw. Kunde der bisherigen Bank für Kirche und Caritas eG wird sich Ihre Depotnummer ändern. Ihre neue Wertpapierdepotnummer teilen wir Ihnen zeitnah mit. Außerdem erhalten Sie nach der Eintragung der Pax-Bank für Kirche und Caritas in das Genossenschaftsregister ein aktualisiertes Starterpaket mit Angaben gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID sowie weiteren Hinweisen zum Wertpapiergeschäft.

Ändern sich mit der Fusion die Preise und Leistungen der bisherigen Banken?

Die Entgelte für Ihr bestehendes Kontomodell bleiben zunächst unverändert, ebenso die Gebühren für beispielsweise Ihre Depots. Wir benötigen aber ab der technischen Fusion ein einheitliches Preis- und Leistungsverzeichnis. Daher wird es bei manchen Leistungen Preisänderungen geben. Wir werden darüber rechtzeitig Informieren und-soweit rechtlich erforderlich- die Änderungen mit Ihnen vereinbaren.

Behalten meine Verträge ihre Gültigkeit?

Ja, alle Dokumente, wie z.B. Sparverträge, Kreditverträge und sonstige Urkunden behalten ihre Gültigkeit.

Gibt es Veränderungen bei meinem Darlehensvertrag?

Nein. Da die juristische Fusion auf die Bank für Kirche und Caritas eG erfolgt, bleiben Ihre Darlehensverträge unverändert bestehen.

Ich bin Mitglied der Bank für Kirche und Caritas eG. Welche Veränderungen ergeben sich für meine Mitgliedschaft durch die Fusion?

Da sich der Wert der Genossenschaftsanteile bei der Bank für Kirche und Caritas eG und der Pax-Bank eG unterscheiden, haben wir für die künftige Pax-Bank für Kirche und Caritas eG einen Wert in Höhe von 50 Euro pro Anteilsschein statt bisher 300 Euro festgelegt. Dadurch ändert sich die Anzahl Ihrer Genossenschaftsanteile. Außerdem erhalten Sie eine neue Mitgliedsnummer.

Wo finde ich nach der Fusion die Hinweise zum Datenschutz ?

Unsere aktuellen Datenschutzhinweise können Sie unter dem folgenden Link abrufen:

https://www.bkc-paderborn.de/datenschutz

Ab dem 16.Juni 2025 sind die Datenschutzhinweise der neu fusionierten Bank „Pax-Bank für Kirche und Caritas" unter folgendem Link verfügbar: 

www.pac-bkc.de/datenschutz

Bitte lesem Sie diese wichtigen Informationen aufmerksam durch.

Falls Sie die neuen Datenschutzhinweise in Papierform erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte kurz über die angegebenen Kontaktdaten mit.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Geschäftsverbindung Vollmachten erteilt haben, bitten wir Sie, auch Ihre Bevollmächtigten über die neuen Datenschutzhinweise zu informieren.

Im institutionellen Geschäft bitten wir Sie, sicherzustellen, dass die neuen Datenschutzhinweise der Bank an alle Bevollmächtigten sowie an alle uns gegenüber auftretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Institution weitergeleitet werden.

Und noch ein wichtiger Hinweis:

Betrügerinnen und Betrüger nutzen Bankfusionen leider häufig als Gelegenheit, um an persönliche Daten zu gelangen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie niemals anrufen oder Ihnen eine Mail schicken und zur Herausgabe persönlicher Daten, PIN oder TAN per Telefon oder per Mail auffordern. Seien Sie daher besonders wachsam und beachten Sie unsere Sicherheitshinweise unter:

https://www.bkc-paderborn.de/privatkunden/banking-service/sicherheit/phishing-trojaner.html