- Sie sparen
- Ihr Arbeitgeber legt etwas drauf
- Der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage
Vermögenswirksame Leistungen (vL)
Monat für Monat Geld für die Vermögensbildung
Zusätzlich zu ihrem Gehalt zahlen viele Arbeitgeber ihren Angestellten "Vermögenswirksame Leistungen". Die genaue Höhe des Arbeitgeberanteils erfahren Sie bei Ihrem Dienstherrn. Zusammen mit diesen Leistungen können Sie monatlich maximal EUR 40 vermögenswirksam sparen.
Staatliche Förderung durch Arbeitnehmer-Sparzulage
Es gibt aber nicht nur Geld vom Arbeitgeber. Auch der Staat fördert das regelmäßige Sparen mit der Bewilligung einer Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese ist vom jährlich zu versteuernden Einkommen und der gewählten Vertragsform abhängig. Die Einkommensgrenzen liegen bei Abschluss eines Bausparvertrages für Ledige bei EUR 17.900 bzw. für Verheiratete bei EUR 35.800. Im Bereich der förderfähigen Investmentfonds sind die Grenzen des Einkommens EUR 20.000 bzw. EUR 40.000.
Die Bank für Kirche und Caritas bietet Ihren Kunden zwei verschiedene Möglichkeiten "Vermögenswirksame Leistungen" anzulegen:
Fondssparplan
Die Union-Investment-Gesellschaft in Frankfurt stellt insgesamt 6 verschiedene Fonds zur Verfügung mit denen vermögenswirksam angespart werden kann. Je nach Anlegermentalität und Risikoneigung können Sie zwischen reinen Aktienfonds, Mischfonds oder Rentenfonds auswählen. Bei der Einzahlung in einen reinen Aktienfonds fördert der Staat diese Anlage mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent (einkommensabhängig) auf maximal EUR 400 im Jahr.
Klingt interessant?
Bausparvertrag
In Kooperation mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie Ihre monatlichen Raten auf einen Bausparvertrag einzahlen. Auf eine jährliche Ansparung von EUR 470 gewährt der Staat hier eine Sparzulage in Höhe von 9 Prozent (einkommensabhängig).
Für eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer.