BKC-Nachhaltigkeitsstrategie

Die BKC-Nachhaltigkeitsstrategie ist fester Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank für Kirche und Caritas. Sie hält das Nachhaltigkeitsverständnis der Kirchenbank und dessen Umsetzung im gesamten Geschäftsbetrieb fest. Nachhaltigkeit wird dort definiert als „profilbildendes Element und Markenkern“ für die Bank. Im Sinne eines Frühwarnsystems für Reputations-, Performance-, Regulierungs- und Compliance-Risiken ist sie Teil des ökonomischen Erfolgs der Bank. Als wirtschaftlicher Treiber sichert und steigert Nachhaltigkeit die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Bank.

Aus den unternehmerischen Tätigkeiten der Bank und deren Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung ergeben sich folgende fünf strategische Handlungsfelder:

  • Kerngeschäft
  • Stakeholder
  • verantwortungsvolle Unternehmensführung
  • Transparenz
  • Betriebsökologie

Da das Kerngeschäft den größten Hebel für eine nachhaltige Entwicklung darstellt, definiert die BKC für ihre Geschäftsbereiche ethisch-nachhaltige Richtlinien und Prozesse, wie etwa die ethisch-nachhaltige Anlagestrategie und die ethisch-nachhaltige Kreditstrategie.

BKC führt Bankbetrieb CO₂-neutral

Trotz der eher geringen direkten Umwelteinflüsse ihres Geschäftsbetriebs hat die Bank auf dem Handlungsfeld Betriebsökologie zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Im Sinne der Schöpfungsbewahrung ist es Aufgabe der Kirchenbank, mit den von ihr benötigten Umweltressourcen umwelt- und klimaschonend zu wirtschaften. Dabei ist sich die BKC vor allem ihrer unternehmerischen Verantwortung für den menschengemachten Klimawandel bewusst. Klimaschutzmaßnahmen sind daher fester Bestandteil der BKC-Nachhaltigkeitsstrategie, die auf der 2019 vom Vorstand verabschiedeten BKC-Klimastrategie aufbauen. Sie zielt insbesondere darauf, Klimaschutzaspekte in allen Geschäftsaktivitäten und -prozessen systematisch zu verankern.

Der CO₂-neutral Bankbetrieb ist ein wesentliches Ziel der BKC-Klimastrategie. Auf Basis der für das Jahr 2023 erstellten Klimabilanz wurden 257 Tonnen CO2 kompensiert. Erhoben werden in der Bilanz die im Rahmen des Geschäftsbetriebs angefallenen Verbrauchswerte. Hierzu zählen neben den direkten Emissionen (Scope 1), die die Bank etwa durch den Gebrauch der Heizungsanlage und die Benutzung von Dienstwagen selbst verursacht, auch die indirekten Emissionen (Scope 2), die ihr zum Beispiel durch den Einkauf von Gütern wie Strom zuzurechnen sind. Auch sonstige indirekt verursachte Treibhausgas-Emissionen (Scope 3) werden bereits teilweise erfasst.

Die beiden größten Verbrauchsposten bilden Immobilien (Liegenschaften) mit 63 Tonnen CO2 und Mobilität (Transport und Geschäftsreisen) mit 169 Tonnen CO2. Neben den 4 Tonnen CO2 für IT-Anschaffungen entfallen 21 Tonnen auf Sonstiges, wozu beispielsweise Papierverbrauch, Abfall und Übernachtungen zählen. Vor allem die Anfahrtswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlagen mit 132 Tonnen CO2 zu Buche.

BKC-Verbräuche nach Handlungsfeldern in t CO2 in %
Liegenschaften 63 25

Transport und Geschäftsreisen

(davon Anfahrtswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

169

(132)

65
IT (Anschaffungen) 4 2
Sonstige 21
8
Gesamt 257 100

Auf Basis des jährlichen CO2-Fußabdrucks ergreift die Bank für Kirche und Caritas beständig weitere Maßnahmen zum Klimaschutz. Ihr Grundsatz lautet dabei „Vermeiden vor Kompensieren“.

Die im Jahr 2023 angefallenen direkten und indirekten CO2-Emissionen in der Höhe von insgesamt 257 Tonnen kompensiert die Bank mit Emissionszertifikaten der ökumenischen Partnerorganisation Klima-Kollekte, die nachhaltige Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern fördert. Der Klimaschutzbeitrag der BKC kommt einem Nachhaltigkeitsprojekt in Indien zugute.

BKC trägt Verantwortung für Schutz und Einhaltung der Menschenrechte

Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hält die Bank für Kirche und Caritas fest, dass die Menschenrechte Kernbestandteil ihrer Geschäftspolitik sind. Ausdruck findet dies in der BKC-Menschenrechtspositionierung. Dort beschreibt die Kirchenbank zwei Ebenen, auf denen Menschenrechte im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs eine Rolle spielen:

1. Eigene Geschäftsaktivität der BKC

  • Eigenanlagen-Management
  • Verwaltung der hauseigenen Finanzprodukte (Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsaspekten, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandate)

2. Aktivitäten der BKC mit ihren Stakeholdern

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kundinnen und Kunden
  • Verbund- und Kooperationspartner
  • Lieferanten und Dienstleister
  • weitere Stakeholder

BKC ist Vorbild bei der Gestaltung ihrer Dienstleister- und Lieferantenbeziehungen

Im „Dienstleister- und Lieferantenkodex der Bank für Kirche und Caritas eG" hält die Bank fest, dass es zu ihren Sorgfaltspflichten zählt, bei ihren Dienstleistern und Lieferanten sowie in deren Lieferketten auf die Einhaltung ökologischer und sozialer sowie Grundsätze guter Unternehmensführung zu achten. Bestärkt sieht sie sich bei ihrem Anspruch durch den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte" und das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten". Der Kodex zielt darauf, Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeitsbemühungen ihrer Dienstleister und Lieferanten zu ermöglichen, um etwaige Nachhaltigkeitsrisiken besser einschätzen und steuern zu können. Die vertragliche Verpflichtung ihrer Kooperationspartner auf die Nachhaltigkeitsanforderungen der BKC ist zukünftig Bestandteil ihrer Dienstleister- und Lieferantenauswahl. Mit ihrem anspruchsvollen Kodex ist die BKC Vordenkerin hinsichtlich der Gestaltung von Dienstleister- und Lieferantenbeziehungen und zugleich Vorbild für andere Kreditinstitute.