
VR-RentePlus-Referenzzins
Unser Banksparplan für die Riester-Förderung
Wer auf den Abschluss einer Riester-Rente verzichtet, verschenkt Jahr für Jahr Geld. Mit unserem Banksparplan VR-Rente Plus profitieren Sie neben der Riesterförderung von einem attraktiven und marktnahen Zinssatz. Unser Produkt wurde bereits mehrfach Testsieger der Stiftung Warentest.
| Steuerlicher Veranlagungs- zeitraum | Mindest- eigenbeitrag pro Jahr | Höhe der Grundzulage pro Jahr | Höhe der Kinderzulage pro Jahr | Sockelbetrag = Mindestbetrag |
|---|---|---|---|---|
| ab 2008 jährlich | 4% bis max. EUR 2.100,-- | EUR 154,-- | EUR 185,-- | EUR 60,-- |
I. Ansparphase:
Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Zulage ist die Einzahlung eines so genannten Mindestbeitrags. Die Höhe des jeweiligen Beitrags wird jedes Jahr in Abhängigkeit von dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres berechnet und beträgt ab 2008 vier Prozent, gekürzt um die individuelle staatliche Zulage.
Der Zinssatz dieses Altersvorsorgevertrages orientiert sich an der Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand mit einem Abschlag von 0,25 Prozentpunkten. Es erfolgt ggfls. eine Zinsanpassung zur Quartalsmitte. Den jeweils aktuellen Zinssatz finden Sie in unserer Konditionsübersicht. Wir berechnen keine Verwaltungs- oder Abwicklungskosten.
Die Zahlungen auf diesen Vertrag können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Zur optimalen Ausschöpfung der staatlichen Förderung ist die Ratenhöhe änderbar. Ebenso ist eine Ratenaussetzung möglich. Dieses bedarf zur Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an die Bank.
Eine Erhöhung Ihrer jährlichen Einzahlungen über die staatlich geförderten Altersvorsorgebeiträge hinaus ist ausgeschlossen.
II. Auszahlungsphase:
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres, spätestens jedoch mit dem Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder sogar einen Vertragsabschluss wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater.
Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Zulage ist die Einzahlung eines so genannten Mindestbeitrags. Die Höhe des jeweiligen Beitrags wird jedes Jahr in Abhängigkeit von dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres berechnet und beträgt ab 2008 vier Prozent, gekürzt um die individuelle staatliche Zulage.
Der Zinssatz dieses Altersvorsorgevertrages orientiert sich an der Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand mit einem Abschlag von 0,25 Prozentpunkten. Es erfolgt ggfls. eine Zinsanpassung zur Quartalsmitte. Den jeweils aktuellen Zinssatz finden Sie in unserer Konditionsübersicht. Wir berechnen keine Verwaltungs- oder Abwicklungskosten.
Die Zahlungen auf diesen Vertrag können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Zur optimalen Ausschöpfung der staatlichen Förderung ist die Ratenhöhe änderbar. Ebenso ist eine Ratenaussetzung möglich. Dieses bedarf zur Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an die Bank.
Eine Erhöhung Ihrer jährlichen Einzahlungen über die staatlich geförderten Altersvorsorgebeiträge hinaus ist ausgeschlossen.
II. Auszahlungsphase:
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres, spätestens jedoch mit dem Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Die Bank bietet einen Auszahlungsplan an, der gleichmäßige bzw. steigende Auszahlungsraten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres vorsieht. Darüber hinaus wird zu Beginn der Auszahlungsphase eine Rentenversicherung abgeschlossen, die dem Kunden ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange gleichbleibende bzw. ansteigende Rente garantiert.
- Die Bank bietet dem Kunden eine Rentenversicherung an, in die das angesammelte Kapital am Ende der Ansparphase eingebracht wird. Aus dieser Versicherung erhält der Rentner eine lebenslange konstante oder steigende Rente.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder sogar einen Vertragsabschluss wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater.

