
Wichtiges zur Abgeltungssteuer
Optimieren Sie schon jetzt Ihre Anlagestrategie
Seit dem 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne privater Wertpapiergeschäfte einheitlich mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belegt.
Sprechen Sie mit uns über die Auswirkungen und Chancen
Für Kursgewinne aus Wertpapieren, die länger als ein Jahr gehalten werden, entfällt bei Wertpapierkäufen ab 2009 die bisherige Steuerfreiheit. Nun unterliegen auch Dividenden in voller Höhe der neuen Steuer. Bisher war bei Dividendenzahlungen nur die Hälfte der Erträge zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren).
Mit der Einbehaltung von 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte ist die Steuerpflicht abgegolten. Somit profitieren von der pauschalen Steuer vor allem Privatkunden, deren Steuersatz oberhalb von 25 Prozent liegt. Sie müssen diese Einkünfte nicht mehr mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Wer einen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann sich über seine Einkommensteuererklärung die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen. Positiver Nebeneffekt ist: Die Steuererklärung wird einfacher und mit dem Wegfall der Kapitaleinkünfte verringert sich auch das insgesamt zu versteuernde Einkommen.
Wie Sie als Anleger reagieren können und von welchen Kapitalanlagen Sie profitieren, sollten Sie auf jeden Fall schon in einem Beratungsgespräch mit uns klären. Wenden Sie sich hierzu an den für Sie zuständigen Kundenbetreuer.

