
Energieausweis 2008
Der Pass für die Immobilie
Modernisieren, um zukünftig Energie zu sparen, ist das Thema unserer Zeit. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht mit Nachrichten zu Klimawandel, Umweltschutz und Energiesparen konfrontiert werden.
Ab 1. Juli 2008 sind Besitzer von Wohngebäuden aufgefordert, sich mit dem Thema Energieeffizienz zu beschäftigen, sofern sie ihre Immobilie verkaufen, neu vermieten oder umfassend sanieren wollen. Zu diesem Termin wird schrittweise der Energieausweis eingeführt. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab 1. Juli 2008 den Ausweis vorlegen. Für später errichtete Gebäude, muss im Bedarfsfall ab 1. Januar 2009 das Dokument zugänglich gemacht werden. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits heute Pflicht.
Der Energiepass soll Mietern und Käufern die Möglichkeit geben, sich schnell und einprägsam einen Überblick über die energetische Qualität einer Immobilie zu verschaffen, um so Vergleiche mit anderen Gebäuden vornehmen zu können.
Zwei Ausweisarten
Der Gesetzgeber sieht zwei Varianten eines Energieausweises vor: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während der verbrauchsorientierte Pass lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch des Wohnungsnutzers aus den vergangenen drei Jahren belegt, stellt der bedarforientierte Ausweis auf den Energiebedarf unter Berücksichtigung der Heiztechnik sowie der Bausubstanz des Gebäudes ab. Beide müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Wann welcher Ausweistyp vorgelegt werden muss, ist von der Wohnungszahl und dem Alter der Immobilie abhängig.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Im Wesentlichen sind als Aussteller für Energieausweise zugelassen: Architekten, Fachingenieure, Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation und zertifizierte Energieberater.
Mit der KfW öffentliche Fördermittel sichern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Modernisierungsmaßnahmen mit langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Ihr Baufinanzierungsberater informiert Sie gern ausführlich über die verschiedenen Förderprogramme.
Der Energiepass soll Mietern und Käufern die Möglichkeit geben, sich schnell und einprägsam einen Überblick über die energetische Qualität einer Immobilie zu verschaffen, um so Vergleiche mit anderen Gebäuden vornehmen zu können.
Zwei Ausweisarten
Der Gesetzgeber sieht zwei Varianten eines Energieausweises vor: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während der verbrauchsorientierte Pass lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch des Wohnungsnutzers aus den vergangenen drei Jahren belegt, stellt der bedarforientierte Ausweis auf den Energiebedarf unter Berücksichtigung der Heiztechnik sowie der Bausubstanz des Gebäudes ab. Beide müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Wann welcher Ausweistyp vorgelegt werden muss, ist von der Wohnungszahl und dem Alter der Immobilie abhängig.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Im Wesentlichen sind als Aussteller für Energieausweise zugelassen: Architekten, Fachingenieure, Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation und zertifizierte Energieberater.
Mit der KfW öffentliche Fördermittel sichern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Modernisierungsmaßnahmen mit langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Ihr Baufinanzierungsberater informiert Sie gern ausführlich über die verschiedenen Förderprogramme.

