
SEPA – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden seit Anfang 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Bei den neuen europäischen SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese – in Ergänzung zu den deutschen Verfahren – eine Kennnummer. Diese Kennnummer heißt „Gläubiger-Identifikationsnummer“ (CI – Creditor Identifier).
Zahler können anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Lastschriftmandats sehr leicht prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt.
Beantragung einer Gläubiger-ID
Mit dem folgenden Kontaktformular können Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) über uns beantragen.
