Navigation überspringen
Startseite
Privatkunden
Institutionen
Nachhaltige Geldanlage
Stiftungen
Über uns
Stellenmarkt
Online-Banking
Börseninformationen
Kontakt
Service

BLZ: 47260307
BIC: GENODEM1BKC
Impressum | AGB+Sonderbedingungen | Datenschutz | Nutzungsbedingungen

SEPA – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

 

Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden seit Anfang 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.

€uro-Überweisung


Die „€uro-Überweisung“ (SEPA) als Produkt für Überweisungen im gesamten Binnenmarkt (ein-schließlich Deutschlands) baut auf der 2003 eingeführten „EU-Standardüberweisung“ auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Kontoinhabers / Zahlers und des Zahlungsempfängers dienen IBAN und BIC. Das „SEPA-Überweisungsverfahren“ wurde von der europäischen Kreditwirtschaft am 28. Januar 2008 gestartet. Seit diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunden der BKC dieses neue europäische Zahlungsinstrument auch für Inlandszahlungen zusätzlich zur Verfügung.

€uro-Lastschriften


Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Die neuen Verfahren ähneln den heute innerhalb Deutschlands eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren bzw. Abbuchungsauftragsverfahren). Grundlage sind Lastschriftmandate des Zahlungspflichtigen, welche den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug berechtigen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen im Binnenmarkt einheit-liche Regeln gelten. Die Nutzung des einheitlichen Lastschriftverfahrens unterliegt allerdings noch deutlichen Einschränkungen. Frankreich will dem SEPA-Lastschriftverfahren erst im November 2010 beitreten, in Spanien findet ebenfalls keine fristgerechte Umsetzung statt. Auch innerhalb Deutschlands ist eine flächendeckende Erreichbarkeit vorerst nicht gegeben, denn bedeutende Institutsgruppen wie die Sparkassen und die Postbank nehmen zurzeit noch nicht an dem Verfahren teil.

Kartenzahlungen im Binnenmarkt


Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die VR-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das "SEPA Cards Framework" (Rahmenvorgaben) definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die deutschen „girocard-Systeme“ („electronic cash“ sowie Deutsches Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen. Die Akzeptanz im Binnenmarkt wird durch neue Allianzen mit weiteren europäischen Kartenzahlungssystemen sukzessive ausgebaut. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten von MasterCard und VISA entsprechen den SEPA-Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis von Chip-Technologie europaweit einheitliche Standards.